{"id":31772,"date":"2026-10-18T07:13:37","date_gmt":"2026-10-18T05:13:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.coinspeaker.com\/de\/warschauer-protokoll-krypto-assets\/"},"modified":"2026-10-18T07:13:37","modified_gmt":"2026-10-18T05:13:37","slug":"warschauer-protokoll-krypto-assets","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.coinspeaker.com\/de\/warschauer-protokoll-krypto-assets\/","title":{"rendered":"Krypto-Assets: Neues Protokoll ist noch nicht in Kraft"},"content":{"rendered":"
Die EU und acht Staaten haben am 14. Oktober als erste das Zusatzprotokoll zum Warschauer \u00dcbereinkommen unterzeichnet, das Krypto-Assets und Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Verm\u00f6genswerte (VASPs) in den internationalen Rahmen zur Verm\u00f6gensabsch\u00f6pfung aufnimmt. F\u00fcr B\u00f6rsen, Verwahrer und Nutzer ist die Unterzeichnung relevant, weil das Abkommen eine engere grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit bei Ermittlungen zu Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung vorsieht \u2013 in Kraft ist es damit jedoch noch nicht.<\/p>\n
Zu den ersten Unterzeichnern geh\u00f6ren neben der EU Georgien, Griechenland, Ungarn, Luxemburg, Monaco, Montenegro, San Marino und das Vereinigte K\u00f6nigreich. Das Zusatzprotokoll erweitert das bestehende \u00dcbereinkommen des Europarats um virtuelle Verm\u00f6genswerte und VASPs und soll den Informationsaustausch zwischen den beteiligten L\u00e4ndern beschleunigen.<\/p>\n
Bei einem Risiko, dass Verm\u00f6genswerte verschoben werden, sieht das Protokoll eine dringende Einziehung ohne vorherige Benachrichtigung vor. Das ist von einem pauschalen oder bereits allgemein geltenden Einfrieren zu unterscheiden: Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen nationale Finanzermittlungsstellen, sogenannte FIUs, verd\u00e4chtige Krypto-Transaktionen aussetzen, wenn sie einen Zusammenhang mit Geldw\u00e4sche vermuten.<\/p>\n
Die Unterzeichnerstaaten sollen spezialisierte Stellen zur R\u00fcckverfolgung und Einziehung krimineller Verm\u00f6genswerte sowie zur anschlie\u00dfenden Verwaltung beschlagnahmter Assets einrichten. Betroffene Parteien sollen bei der R\u00fcckforderung Vorrang erhalten. Von den an einer R\u00fcckholaktion beteiligten L\u00e4ndern werden Betr\u00e4ge \u00fcber 10.000 Euro grunds\u00e4tzlich gleichm\u00e4\u00dfig geteilt; au\u00dferdem sollen Staaten gesetzliche M\u00f6glichkeiten schaffen, beschlagnahmte Krypto-Assets sozialen oder \u00f6ffentlichen Zwecken zuzuf\u00fchren.<\/p>\n