CDU-Politiker Marvin Schulz fordert eine Anpassung der Strafprozessordnung, um voreilige Bitcoin-Verkäufe des Staates zu vermeiden und Milliardenverluste zu vermeiden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marvin Schulz bringt die Debatte fordert eine Anpassung der Strafprozessordnung, um staatliche Verkäufe beschlagnahmter Kryptowerte zu regulieren und Fehlentscheidungen wie im Fall Sachsen zu vermeiden. Der Freistaat Sachsen veräußerte im Sommer 2024 etwa 50.000 Bitcoin aus dem Movie2K-Verfahren – zu einem Zeitpunkt, als der Kurs deutlich tiefer lag. Hätte man abgewartet, hätten Milliarden gemacht werden können.
Der sächsische Bitcoin-Verkauf wäre heute 4,3 Milliarden Euro wert
Im Sommer 2024 wurden von der „Zentralstelle zur Verwahrung und Verwertung von virtuellen Währungen“ des Freistaats Sachsen rund 49.858 Bitcoin veräußert. Der Erlös betrug etwa 2,64 Milliarden Euro.
Aus Sicht vieler Beobachter war der Zeitpunkt unglücklich: Hätte Sachsen die Coins behalten, läge der aktuelle Gegenwert bei über 4,3 Milliarden Euro – was Schulz als „verschenktes Vermögen“ bezeichnet. Möglicherweise wäre dies in den kommenden Jahren sogar noch mehr geworden, sollte man den gängigen Bitcoin-Prognosen Glauben schenken.
Der Verkauf beruhte auf der Notveräußerung nach § 111p StPO: Wenn bei beschlagnahmtem Vermögen ein „erheblicher Wertverlust“ droht, dürfen Behörden schnell verkaufen. Sachsen argumentierte, bei der volatilen Natur von Bitcoin sei ein Risiko von zehn Prozent oder mehr jederzeit möglich.
Kritiker warnen, dass diese Norm dem Charakter von Kryptowährungen nicht gerecht wird – denn bei einem starken Aufwärtstrend kann ein voreiliger Verkauf massive Chancen vernichten.
CDU-Politiker Marvin Schulz kritisiert Bitcoin-Verkauf: „Deutschland hat Milliarden verschenkt“
Marvin Schulz, Mitglied des Bundestages und aktiv im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, erklärt:
„Der Freistaat hat Bitcoin im Milliardenwert abgegeben – ein Jahr später wären sie fast doppelt so viel wert gewesen. Das zeigt, wie viel Vermögen der Staat in diesem Fall verschenkt hat.“
Sein Vorwurf: Die StPO bilde die Realitäten volatiler Krypto-Märkte nicht ab. Die Kriterie „erheblicher Wertverlust“ sei zu starr ausgelegt und greife in der Praxis oft zu früh. Er erklärt weiter:
“Aus politischer und finanzieller Perspektive war der Verkauf falsch. 4,3 Milliarden Euro sind besser als 2,6 Milliarden Euro. Damit so etwas nicht noch einmal passiert, brauchen wir eine klarere Gesetzeslage und mehr Wissen über Bitcoin in den Behörden.”
Sein Reformgedanke: Man könnte vor dem Verkauf eine unabhängige Prüfung durch Experten oder Gremien vorschreiben – nicht allein die Strafverfolgungsbehörde entscheiden lassen. So ließe sich besser beurteilen, ob ein Verkauf tatsächlich notwendig ist oder ob ein Halten lohnenswerter wäre.
Schulz denkt sogar weiter: Der Staat solle in gewissen Fällen als aktiver Investor agieren – anstatt sofort zu veräußern. In seiner Vision könnte Deutschland dem Vorbild der USA folgen und eine Krypto-Reserve aufbauen, angefüllt aus beschlagnahmten Werten, statt sie sofort zu liquidieren. Ähnlich verfährt bereits Arizona: Der Bundesstaat nutzt konfisziertes Kryptogeld zur Bildung einer staatlichen Bitcoin-Reserve.
Praktische Hürden anderseits rechtliche Grenzen
Aus juristischer Sicht besteht kein Automatismus für eine Änderung. Der Paragraf § 111p StPO erlaubt die Notveräußerung, wenn ein erheblicher Wertverlust oder Gefahren der Verwahrung drohen. Ob diese Voraussetzungen vorlagen, mag in jedem Einzelfall unterschiedlich zu bewerten sein.
Ein Gesetzgeber müsste klar definieren, wann und unter welchen Bedingungen ein Verkauf zulässig ist – idealerweise mit Schwellen, Fristen und Gutachterpflichten. Die Justiz müsste autonome Entscheidungsspielräume behalten, aber stärker eingebunden werden.
Ein weiterer Streitpunkt: Wie viele beschlagnahmte Kryptowerte sind derzeit überhaupt im Bestand – und wie oft käme eine Ausnahme zum Abwarten überhaupt in Frage? Diese Informationen liegen derzeit nicht transparent vor, zumindest nicht öffentlich belegt.