Krypto-Assets: Neues Protokoll ist noch nicht in Kraft

On Okt. 18, 2026 at 7:13 a.m. UTC by · 3 Min. read

Das Warschauer Protokoll nimmt Krypto-Assets und VASPs in den internationalen Rahmen zur Vermögensabschöpfung auf – in Kraft ist es noch nicht.

Die EU und acht Staaten haben am 14. Oktober als erste das Zusatzprotokoll zum Warschauer Übereinkommen unterzeichnet, das Krypto-Assets und Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASPs) in den internationalen Rahmen zur Vermögensabschöpfung aufnimmt. Für Börsen, Verwahrer und Nutzer ist die Unterzeichnung relevant, weil das Abkommen eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Ermittlungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorsieht – in Kraft ist es damit jedoch noch nicht.

Neue Instrumente für Ermittlungen und Einziehung

Zu den ersten Unterzeichnern gehören neben der EU Georgien, Griechenland, Ungarn, Luxemburg, Monaco, Montenegro, San Marino und das Vereinigte Königreich. Das Zusatzprotokoll erweitert das bestehende Übereinkommen des Europarats um virtuelle Vermögenswerte und VASPs und soll den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Ländern beschleunigen.

Bei einem Risiko, dass Vermögenswerte verschoben werden, sieht das Protokoll eine dringende Einziehung ohne vorherige Benachrichtigung vor. Das ist von einem pauschalen oder bereits allgemein geltenden Einfrieren zu unterscheiden: Zusätzlich können nationale Finanzermittlungsstellen, sogenannte FIUs, verdächtige Krypto-Transaktionen aussetzen, wenn sie einen Zusammenhang mit Geldwäsche vermuten.

Die Unterzeichnerstaaten sollen spezialisierte Stellen zur Rückverfolgung und Einziehung krimineller Vermögenswerte sowie zur anschließenden Verwaltung beschlagnahmter Assets einrichten. Betroffene Parteien sollen bei der Rückforderung Vorrang erhalten. Von den an einer Rückholaktion beteiligten Ländern werden Beträge über 10.000 Euro grundsätzlich gleichmäßig geteilt; außerdem sollen Staaten gesetzliche Möglichkeiten schaffen, beschlagnahmte Krypto-Assets sozialen oder öffentlichen Zwecken zuzuführen.

Der Einsatz von Blockchain-Analysen zur Aufdeckung grenzüberschreitender Finanznetzwerke und zur Beschlagnahmung von Krypto-Assets ist bereits Gegenstand konkreter Ermittlungen, etwa bei der Analyse eines Finanznetzwerks der Hamas.

Ein internationaler Rahmen – aber noch kein geltendes Recht

Das Abkommen wird nicht nur von EU-Staaten getragen: Das Vereinigte Königreich, Georgien, Monaco und San Marino gehören ebenfalls zu den ersten Unterzeichnern. Damit soll die Zusammenarbeit bei der Rückverfolgung und Einziehung von Vermögenswerten über unterschiedliche nationale Zuständigkeiten hinweg erleichtert werden. Der Europarat gibt an, dass das Protokoll allen 46 Mitgliedstaaten offensteht.

Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, begründete die Initiative mit der Bedeutung krimineller Gelder für organisierte Kriminalität. Staaten könnten solche Vermögenswerte über Grenzen hinweg nicht allein zurückholen; das Protokoll solle deshalb gemeinsame Verfahren und den Austausch zwischen Behörden stärken. Eine Reaktion von Kryptobörsen oder Branchenverbänden wird in den vorliegenden Berichten nicht genannt.

Alain Berset, Generalsekretär des Europarats – Foto: Parlamentul Republicii Moldova | Pagina oficială / CC0

Die neuen Bestimmungen wurden laut Bericht im Mai 2026 von den Mitgliedstaaten des Europarats verabschiedet. Für das Inkrafttreten sind nach Angaben des Europarats fünf Ratifikationen erforderlich, darunter drei durch Mitgliedstaaten. Wann diese Zustimmungen vorliegen und wie die einzelnen Staaten die neuen Befugnisse national umsetzen, ist noch offen.

Was die Unterzeichnung für den DACH-Raum bedeutet

Für Anleger im DACH-Raum geht es zunächst um die Richtung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, nicht um eine pauschale neue Pflicht für jede Wallet. Börsen, Verwahrer und andere VASPs können bei Ermittlungen mit Auskunftsersuchen, der Aussetzung verdächtiger Transaktionen oder Maßnahmen zur Einziehung konfrontiert werden; Umfang und Verfahren hängen jedoch von Ratifikation und nationaler Umsetzung ab. Ein Fall zur Weitergabe von Nutzer- und Transaktionsdaten an ausländische Behörden zeigt, wie solche grenzüberschreitenden Anfragen für Kryptobörsen bereits relevant sein können.

Das Protokoll kombiniert dringende Einziehungsmaßnahmen mit spezialisierten Verwaltungsstellen und erweiterten FIU-Befugnissen. Entscheidend sind nun die Ratifikationen und anschließend das Inkrafttreten – erst dann lässt sich beurteilen, wie die neuen Instrumente in den jeweiligen Ländern praktisch greifen.

Krypto-Transaktionen sind nicht automatisch anonym: Ihre Rückverfolgbarkeit kann begrenzt sein, während KYC-Pflichten bei regulierten Anbietern gelten. Der Umgang einer Börse mit grenzüberschreitenden Ermittlungsanfragen hängt von den jeweils anwendbaren Regeln ab.

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