Ab 2027: Illinois grenzt Krypto-Steuer für Bridges ab

On Sep. 30, 2026 at 7:12 a.m. UTC by · 3 Min. read

Illinois Krypto-Steuer: Der Entwurf nennt Regeln für Stablecoins, DeFi-Gebühren, Bridges und Self-Custody-Transfers ab 1. Januar 2027.

Das Illinois Department of Revenue hat Entwurfsregeln zur Umsetzung der bereits beschlossenen Digital-Asset-Transaktionssteuer von 0,2 Prozent veröffentlicht. Die Vorgaben grenzen ab, wann Stablecoins, DeFi-Aktivitäten, Krypto-Bridges und Transfers von Börsen auf Self-Custody-Wallets erfasst werden könnten; der geplante Start der Steuer ist der 1. Januar 2027.

Welche Krypto-Transaktionen Illinois besteuern will

Der Entwurf präzisiert, wie die Steuer auf unterschiedliche digitale Vermögenswerte und Transaktionsarten angewendet werden soll. Für Nutzer und Plattformen ist dabei entscheidend, dass nicht jede Aktivität im DeFi-Bereich automatisch steuerpflichtig wäre: Die konkrete Art einer Gebühr und die Rolle eines Brokers können den Ausschlag geben.

Stablecoins sollen als steuerpflichtige digitale Vermögenswerte gelten, während Nonfungible Tokens (NFTs) nach den vorgeschlagenen Regeln ausgenommen wären. Damit behandelt Illinois Stablecoins nicht grundsätzlich anders als andere digitale Assets, zieht bei NFTs aber eine klare Grenze. Die steuerliche Einordnung von Stablecoin-Erträgen ist davon zu unterscheiden und hängt von weiteren Regeln ab; auch die regulatorische Behandlung von Stablecoin-Erträgen ist ein eigenes Thema.

Verschiedene Kryptowährungs-Token.

DeFi-Gebühren, Bridges und Self-Custody im Detail

DeFi-Transaktionen wären grundsätzlich von der Steuer ausgenommen, solange Nutzer keine Gebühr zahlen, die als Gegenleistung für eine Leistung gilt. Protokollgebühren, die dem Betrieb oder der Wartung einer Plattform dienen, könnten die Steuer jedoch auslösen. Netzwerkgebühren sowie Swap-Gebühren, die ausschließlich an Liquiditätsanbieter gehen, sollen dagegen nicht steuerpflichtig sein.

Auch die technische Route eines Transfers kann relevant werden. Cross-Chain-Bridging wäre nach dem Entwurf als steuerpflichtige Tauschaktivität zu behandeln, wenn es über einen Digital-Asset-Broker gegen eine Gegenleistung erfolgt. Bei einer Übertragung von einer zentralisierten Börse auf eine Self-Custody-Wallet könnte die Steuer ebenfalls anfallen, wenn die Börse dafür eine Gebühr erhebt.

Diese Abgrenzungen zeigen, weshalb pauschale Aussagen zur Steuerlast bei Krypto-Aktivitäten zu kurz greifen. Gebührenmodell, Vermittler und Art des digitalen Vermögenswerts sind für die geplante Behandlung ausschlaggebend. Die steuerliche Behandlung von Mining und Staking betrifft zwar andere Aktivitäten, gehört aber in denselben breiteren Fragenkomplex rund um Krypto-Steuern.

Kommentierungsfrist und geplanter Start 2027

Illinois verabschiedete das Digital Asset Tax Act im Juni trotz Widerstands von Kryptoindustriegruppen. Die nun vorgelegten Regeln sind ein Entwurf zur praktischen Umsetzung des Gesetzes, keine endgültige Fassung. Das Illinois Department of Revenue nimmt bis zum 30. Oktober Stellungnahmen entgegen; ob und in welcher Form diese die finalen Regeln verändern, ist bislang offen.

Illinois State Capitol

Der nächste konkrete Verfahrenspunkt ist damit das Ende der Kommentierungsfrist. Anschließend bleibt der geplante Inkrafttretenstermin am 1. Januar 2027 maßgeblich. Für Marktteilnehmer aus dem DACH-Raum ist der Fall auch als Beispiel dafür relevant, wie US-Bundesstaaten den Umgang mit digitalen Vermögenswerten eigenständig regeln können. Die Einordnung steht im weiteren Kontext der US-Regulierung digitaler Vermögenswerte, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung.

Kryptowährungen sind pseudonym, aber nicht anonym; zudem können geltende KYC-Pflichten greifen. Vor Transaktionen sollten Anleger die jeweils anwendbaren Steuerregeln prüfen und fachlichen Rat einholen.

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