Ein kalifornisches Gericht hat den Einspruch eines Coinbase-Nutzers gegen eine Krypto-Vorladung der IRS abgewiesen.
Ein US-Bezirksgericht in Kalifornien hat den Antrag eines Coinbase-Nutzers abgewiesen, mit dem dieser versucht hatte, den Internal Revenue Service (IRS) daran zu hindern, auf seine Transaktionsdaten zuzugreifen.
Richterin Araceli Martínez-Olguín entschied am Mittwoch, dass der Antragsteller Roger Metz zwingende Verfahrensregeln zur Benachrichtigung des US-Justizministers missachtet habe. Damit errang die Steuerbehörde einen weiteren Sieg in ihren laufenden Bemühungen um die Überwachung der steuerlichen Compliance im Kryptosektor.
Die Abweisung verdeutlicht die verfahrenstechnischen Hürden für Investoren, die versuchen, die weitreichenden Befugnisse der Regierung zur Informationsbeschaffung anzufechten. Sie dient als deutliche Mahnung, dass Klagen gegen die Bundesregierung die strikte Einhaltung administrativer Protokolle erfordern, unabhängig von der Stichhaltigkeit der vorgebrachten Datenschutzargumente.
Verfahrensfehler beendet Datenschutzvorstoß
Roger Metz reichte im Mai 2025 einen Antrag im nördlichen Bezirk von Kalifornien ein, um eine an Coinbase gerichtete Vorladung der IRS für ungültig erklären zu lassen. Die Steuerbehörde verlangte die Finanzunterlagen von Metz, um eine Prüfung seiner Bundessteuererklärung für 2022 durchzuführen. Das Anwaltsteam von Metz argumentierte, die Vorladung sei zu weit gefasst, verletze seine Datenschutzrechte und erfülle grundlegende administrative Anforderungen nicht.
Laut Gerichtsunterlagen machte Metz geltend, dass die Vorladung unnötig sei, da er den Meldefehler in seiner Steuererklärung 2022 bereits selbst erkannt, eine Korrektur eingereicht und die zusätzlich geschuldete Steuer gezahlt habe, bevor die IRS die Daten im Jahr 2024 formell anforderte. Das Gericht befasste sich jedoch nicht mit der inhaltlichen Prüfung dieser Argumente.
Richterin Martínez-Olguín wies den Fall allein aus verfahrenstechnischen Gründen ab. Nach der Federal Rules of Civil Procedure muss ein Kläger, der die US-Regierung verklagt, drei spezifische Parteien innerhalb von 90 Tagen benachrichtigen: den örtlichen US-Staatsanwalt, die angefochtene Behörde (die IRS) und den US-Justizminister (Attorney General) in Washington, D.C.
Während Metz den örtlichen Staatsanwalt und die IRS erfolgreich benachrichtigte, räumte er ein, die Zustellung an den Justizminister innerhalb der gesetzlichen Frist versäumt zu haben. „In seinem Erwiderungsschriftsatz liefert Metz keine Erklärung für sein Versäumnis, der Vereinigten Staaten innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung seines Antrags zuzustellen, geschweige denn, dass er einen wichtigen Grund hatte“, schrieb Richterin Martínez-Olguín. „Die Abweisung einer Klage ist angemessen, wenn die Zustellung der Klageschrift unzureichend ist.“
Die Erosion der Third-Party-Doktrin
Dieses Urteil bestärkt den schwierigen Stand, den Krypto-Nutzer haben, wenn sie gegen „John Doe“-Vorladungen der IRS vorgehen. Die Rechtslage wird weitgehend durch die „Third-Party-Doktrin“ bestimmt – ein Prinzip, das auf den Fall United States v. Miller des Obersten Gerichtshofs von 1976 zurückgeht. Dieser legte fest, dass Einzelpersonen im Rahmen des vierten Verfassungszusatzes keinen Anspruch auf Privatsphäre bei Unterlagen haben, die von Finanzinstituten geführt werden.
Krypto-Befürworter argumentieren seit langem, dass sich Blockchain-Daten von traditionellen Bankunterlagen unterscheiden, doch die Bundesgerichte zögern, dieser Sichtweise zuzustimmen. Diese Abweisung spiegelt das jüngste Scheitern von James Harper wider, einem weiteren Krypto-Nutzer, dessen langjährige Datenschutzklage gegen die IRS abgewiesen wurde, nachdem der Oberste Gerichtshof die Revision Anfang des Jahres abgelehnt hatte.
Prüfungsrisiken und künftige Berichterstattung
Für US-Investoren ist die Implikation klar: Zentralisierte Börsen sind keine Tresore für die Privatsphäre. Seit 2016 nutzt die IRS erfolgreich „John Doe“-Vorladungen, um Börsen wie Coinbase, Kraken und Circle zur Herausgabe von Nutzerdaten zu zwingen.
Während die Bitcoin-Adoption in den USA deutlich boomt, verschärft sich die regulatorische Infrastruktur parallel zu diesem Wachstum. Ab 2026 wird die Einführung des Formulars 1099-DA von Brokern für digitale Vermögenswerte verlangen, Erträge direkt an die IRS zu melden. Dies dürfte solche Vorladungskämpfe hinfällig machen, da der Datentransferprozess automatisiert wird.
Bis die direkte Berichterstattung zum Standard wird, dürfte die IRS weiterhin von ihrer Vorladungsbefugnis Gebrauch machen, um diese Lücke zu schließen. Steuerzahler, die auf verfahrenstechnische Verzögerungen oder Datenschutzansprüche setzen, um Vermögenswerte zu schützen, finden vor Bundesgerichten immer weniger Gehör. Angesichts strengerer Mandate ist die Ära, in der man sich bei der Steuerplanung auf die Anonymität von Börsen verlassen konnte, faktisch vorbei.
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