SEC-Entwurf öffnet Krypto-Verwahrung für Trust Companies und Fonds

On Okt. 2, 2026 at 5:40 p.m. UTC by · 3 Min. read

Die SEC schlägt neue Regeln für Krypto-Verwahrung vor: Trust Companies und Fonds könnten unter strengen Auflagen Vermögenswerte halten.

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 1. Oktober 2026 neue Regeln zur Verwahrung von Kryptowerten durch Anlageberater und Fonds vorgeschlagen. Der 760-seitige Entwurf soll klären, welche Unternehmen Kundengelder halten dürfen, und könnte unter engen Bedingungen auch Selbstverwahrung ermöglichen – ein möglicher Schritt zu besseren Voraussetzungen für institutionelle Krypto-Investments. Der Vorschlag steht für 60 Tage zur öffentlichen Kommentierung offen.

Was der SEC-Entwurf für die Verwahrung vorsieht

Der Regelvorschlag soll festlegen, welche Arten von Unternehmen als Verwahrer digitaler Vermögenswerte infrage kommen. Dazu zählen nach dem Entwurf auch staatlich zugelassene Trust Companies. Solche Institute könnten damit eine wichtige Rolle bei der Verwahrung für institutionelle Kunden übernehmen; regulierte Trust Companies für Bitcoin- und Stablecoin-Verwahrung stehen bereits als Modell für diesen Markt.

Neben der Auswahl geeigneter Verwahrer behandelt der Entwurf Aufzeichnungs- und Offenlegungspflichten für Anlageberater und regulierte Fonds. Er enthält außerdem Klarstellungen zu Branchenpraktiken und Prüfungsanforderungen. Damit soll der Rahmen nicht nur bestimmen, wer Vermögenswerte halten darf, sondern auch, wie deren Verwahrung nachvollziehbar dokumentiert wird.

Selbstverwahrung ist nicht als pauschale Alternative zu einem qualifizierten externen Verwahrer angelegt. Ein Berater müsste nachweisen, dass er über Fachkenntnisse in der Krypto-Verwahrung verfügt und keinen anderen geeigneten qualifizierten Verwahrer finden kann. Zusätzlich wären Sicherheits- und Kontrollvorgaben einzuhalten; laut einem SEC-Beamten müsste die Eignung vierteljährlich neu bewertet werden. Die SEC verwendet den Begriff Selbstverwahrung dabei im Verständnis von Vermögensverwaltungsunternehmen, nicht zwingend im üblichen Sinn von Kryptounternehmen, die eigene Schlüssel kontrollieren. Der Ansatz könnte etwa bei einem neu eingeführten Token relevant werden, den ein Verwahrer noch nicht unterstützt.

Ein Hardware-Wallet zur sicheren Selbstverwahrung von Kryptowährungen.

Auch Verwahrungsmodelle außerhalb einer Börsenbilanz zeigen, wie unterschiedlich institutionelle Sicherung organisiert werden kann: Bei der Off-Exchange-Verwahrung verbleiben Sicherheiten außerhalb der Börse, während sie für Handelszwecke verfügbar bleiben können.

SEC-Agenda und nächster Schritt

SEC-Chef Paul Atkins stellt den Vorschlag als regulatorischen Rahmen dar, der Anlageberatern und Fonds einen regelkonformen Weg zur Krypto-Verwahrung eröffnen soll. Die bisherigen Verwahrungsregeln seien auf traditionelle Vermögenswerte zugeschnitten gewesen, berichtete CoinDesk. Der Entwurf ist Teil der Digital-Asset-Agenda der Behörde, zu der laut dem Bericht auch jüngere Vorstöße zur Tokenisierung und zur Kapitalaufnahme mit digitalen Vermögenswerten gehören.

Die öffentliche Kommentierungsphase ist der nächste konkrete Schritt. Ein Abstimmungstermin oder ein Datum für das Inkrafttreten wurde im Bericht nicht genannt. Der Vorschlag erschien zudem am Tag vor dem angekündigten Ausscheiden von Kommissarin Hester Peirce, der ersten Leiterin der Crypto Task Force. Für Freitag, den 2. Oktober 2026, beschrieb der Bericht eine SEC mit nur noch zwei Kommissaren; die Behörde hatte zuvor die für ein Quorum erforderliche Zahl reduziert.

Was der Vorschlag für DACH-Anleger bedeutet

Der Vorschlag beschreibt einen US-Regulierungsrahmen für die Verwahrung von Kryptowerten durch Anlageberater und Fonds. Klarere Vorgaben in den USA könnten institutionelle Verwahrung erleichtern und damit langfristig auch die Verfügbarkeit von Krypto-Produkten beeinflussen – eine mögliche indirekte Wirkung, keine im Vorschlag quantifizierte Folge. Für Vermögensverwalter bleibt die Verwahrung ein zentraler Faktor bei Krypto-Allokationen; für Anleger im DACH-Raum gelten weiterhin die jeweiligen lokalen Zulassungs-, Verwahrungs- und KYC-Anforderungen.

Entscheidend ist zunächst, wie die SEC die Rückmeldungen aus der 60-tägigen Kommentierungsfrist verarbeitet. Bis eine endgültige Regel verabschiedet wird, bleibt der Entwurf ein Vorschlag. Die Kombination aus zugelassenen Trust Companies und eng begrenzter Selbstverwahrung könnte den Zugang für US-Institutionen erleichtern, ist aber ausdrücklich an Kontrollen und Voraussetzungen gebunden.

Anbieter können KYC-Prüfungen verlangen. Vor Anlageentscheidungen sollten die geltenden Verwahrungs- und Identifikationspflichten geprüft werden.

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