Warum Rochon die LIBRA-Sammelklage endgültig abwies

On Okt. 3, 2026 at 7:14 a.m. UTC by · 3 Min. read

Die LIBRA-Klage zu LIBRA und M3M3 ist in New York endgültig beendet: RICO-Hürden und fehlender Gerichtsstand stoppten den US-Rückforderungsweg.

Richterin Jennifer L. Rochon wies am 29. September die geänderte Sammelklage zu LIBRA und M3M3 mit endgültiger Wirkung ab und ordnete die Schließung des Verfahrens im Southern District of New York an. Damit verlieren die Kläger diesen konkreten US-amerikanischen Weg, ihre Verluste gerichtlich zurückzufordern; Argentiniens Präsident Javier Milei wird im Bericht von CryptoSlate als Promoter von LIBRA genannt, nicht als Beklagter in diesem Verfahren.

Warum das Gericht die Klage beendete

Die Kläger warfen Beteiligten an den Token-Launches vor, diese kontrolliert und Mittel aus Liquiditätspools zulasten externer Anleger abgezogen zu haben. Das Gericht entschied jedoch nicht, ob jedes behauptete Verhalten rechtmäßig war: Es prüfte, ob die Ansprüche ausreichend begründet waren und ob New Yorker Gerichte für sie zuständig sein konnten.

Im Zentrum stand der Bundesanspruch nach dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO). Die Kläger konnten laut Gericht kein ausreichend fortgesetztes Muster mutmaßlicher Straftaten darlegen. Den Zeitraum von Oktober 2024 bis zur Klageeinreichung im März 2025 bewertete das Gericht als sechs Monate; auch die vorgeschlagene Erweiterung um die Token MELANIA, ENRON und TRUST hätte den Zeitraum lediglich auf sieben Monate verlängert.

Für eine weitere Änderung der Klage sah Rochon keine Grundlage und verweigerte sie. Die davon abhängigen RICO-Verschwörungsansprüche scheiterten ebenfalls. Verbleibende einzelstaatliche Ansprüche gegen die Kelsier-Beklagten wurden mangels persönlicher Zuständigkeit in New York abgewiesen. Bei Benjamin Chow stellte das Gericht Begründungsmängel fest, darunter eine unzureichende Darlegung betrügerischer Absicht; Meteora sei zudem nicht ausreichend als klagbare Vereinigung oder Partnerschaft beschrieben worden.

RICO und Gerichtsstand als hohe Hürden

RICO verlangt für ein fortgesetztes Muster entweder eine über einen erheblichen Zeitraum reichende Aktivität oder eine ausreichend belegte Gefahr, dass sich die mutmaßlichen Straftaten fortsetzen. Mehrere behauptete Schemata und eine potenziell große Zahl Betroffener reichten nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um die kurze Dauer auszugleichen. Allgemeine Hinweise auf ein wiederholbares Token-Launch-Geschäft belegten außerdem nicht für jeden Beklagten eine regelmäßige Praxis des behaupteten Wire Fraud.

Auch die Zuständigkeit ließ sich nicht allein mit landesweiten Social-Media-Aktivitäten oder der Nutzung von Krypto-Infrastruktur begründen: Für die verbleibenden Ansprüche fehlten laut Gericht ausreichende Bezüge zu New York. Der Fall zeigt damit, wie stark Erfolgsaussichten einer Sammelklage von Verfahrensfragen abhängen können. Ähnliche Fragen zu Zuständigkeit und Gerichtsstand spielen auch bei Krypto-Rechtsstreitigkeiten um Polymarket eine Rolle.

Dieser US-Rückforderungsweg ist geschlossen

Mit der Abweisung mit prejudice und der verweigerten erneuten Änderung ist das Verfahren in New York beendet. Die Entscheidung legt jedoch nicht fest, welchen Status andere mögliche Rückforderungswege haben; sie ist auch kein abschließendes Urteil über die Rechtmäßigkeit sämtlicher Vorwürfe. Weitergehende Aussagen zu anderen Verfahren lassen sich aus der zugrunde liegenden Gerichtsberichterstattung nicht ableiten.

Die Schließung dieses Verfahrens ist keine Anlageempfehlung und sagt nichts über andere mögliche Rechtswege aus. On-Chain-Transaktionen sind nicht automatisch anonym; regulierte Plattformen können zudem KYC-Pflichten unterliegen. Anleger sollten rechtliche und finanzielle Risiken eigenständig prüfen.

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