DAC8: Wie der Staat jetzt an all deine Krypto-Daten kommt

58 Minuten ago by · 7 Min. read

DAC8 gilt seit 1. Januar 2026. Was Krypto-Anbieter melden müssen und was das für deine Kryptobestände bedeutet. Die Krypto-Meldepflicht in Deutschland erklärt.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt DAC8 – und damit herrscht für die Finanzämter ein deutlich transparenteres System. Was gemeldet wird, wer betroffen ist und warum die oft beschworene „Steuer auf unrealisierte Gewinne“ damit noch lange nicht beschlossen ist.

Was ist DAC8 und was bedeutet das für Anleger

DAC8 ist die achte Ausbaustufe der EU-Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen (Directive on Administrative Cooperation, kurz „DAC“). Hinter dem sperrigen Kürzel steckt ein ziemlich klarer Plan: Europas Steuerbehörden wollen Informationen künftig nicht nur zu klassischen Finanzkonten, sondern auch zu Kryptowerte-Transaktionen einheitlich erfassen und zwischen den Mitgliedstaaten automatisch austauschen. Wer in Krypto unterwegs ist, merkt schnell, warum das Thema so hochkocht – hier geht es nicht um eine neue Steuer, sondern um eine neue Transparenz-Infrastruktur. Es ist bereits die Rede von einer großen Krypto-Überwachung in Deutschland (und der EU).

Die EU-Kommission formuliert das praktisch als Arbeitsauftrag an Anbieter: Seit 1. Januar 2026 sollen sie Daten zu meldepflichtigen Transaktionen EU-ansässiger Nutzer sammeln; die erste Meldung folgt dann innerhalb von neun Monaten nach Ende des ersten erfassten Jahres, also im Zeitfenster 1. Januar bis 30. September 2027.

DAC8 ist dabei kein „Deutschland-Sonderweg“, sondern ein EU-Standard. Das ist auch der Grund, warum das Thema so viel Nervosität erzeugt. Wer bislang glaubte, mit einer Börse außerhalb Deutschlands oder einer App „irgendwo“ werde es schon unter dem Radar laufen, trifft ab 2026 auf ein System, das genau diese Grauzonen durch ein einheitliches Meldeformat kleiner machen soll.

Der deutsche Gesetzentwurf nennt als Ziel explizit den „besseren Zugang zu Informationen“ für die Besteuerung von Einkünften aus Kryptowerten. Damit wird aus dem bisherigen Flickenteppich an Daten und Zuständigkeiten ein System, das für Finanzämter vor allem eines macht: Abgleich einfacher. Privatsphäre Adé.

Das steckt im Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG)

Damit DAC8 in Deutschland nicht nur ein Brüsseler Papier bleibt, braucht es eine nationale Übersetzung ins Steuerrecht. Diese Rolle übernimmt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG). Es ist das zentrale Bauteil des deutschen Umsetzungsgesetzes: Artikel 1 führt das KStTG ein, flankiert von Änderungen an bestehenden Regeln, unter anderem am EU-Amtshilfegesetz, am Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und an der Abgabenordnung. DAC8 wird nicht als isolierte Krypto-Sonderregel eingeführt, sondern in die bestehende Logik des internationalen Informationsaustauschs eingehängt.

Politisch ist die Richtung seit dem 6. November 2025 klar: Der Bundestag hat das Vorhaben mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken beschlossen, die AfD stimmte dagegen. Damit ist es nicht nur ein Projekt einer einzelnen Regierungslinie, sondern parlamentarisch breit abgesichert – was für Marktteilnehmer vor allem eines bedeutet: Das Thema ist nicht mehr „Diskussion“, sondern Rechtsrahmen.

Und dann kommt der Teil, der in der Praxis zählt: die operative Umsetzung. Die technische Drehscheibe ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort laufen die Meldungen der Kryptodienstleister zusammen. Wenn du in Deutschland steuerlich ansässig bist, bleibt der Datensatz hier; wenn du in einem anderen EU-Staat ansässig bist, wird er im Rahmen des automatischen Austauschs weitergeleitet.

Der Sinn dahinter ist für viele ein „mehr Kontrolle um jeden Preis”.

Was wird gemeldet und was müssen Anleger beachten?

DAC8 richtet sich nicht primär an den Nutzer, sondern an die Intermediäre: Kryptodienstleister, die Transaktionen vermitteln oder abwickeln. In der EU-Richtlinie wird der Anwendungsbereich bewusst breit beschrieben. Er umfasst Krypto-Assets, die für Zahlungs- oder Anlagezwecke genutzt werden können – inklusive Stablecoins und unter Umständen auch bestimmte NFTs, abhängig vom Einzelfall.

Für Nutzer heißt das: Wer über solche Dienstleister handelt, wird in der Regel nicht mehr „nur“ KYC im Sinne von Identitätsprüfung erleben, sondern zusätzlich steuerliche Selbstauskünfte. DAC8 sieht explizit vor, dass Anbieter zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit Selbstauskünfte einholen müssen – auch bei bereits bestehenden Kundenbeziehungen mit Fristregeln (im Richtlinientext ist etwa „by 1 January 2027“ für bestimmte Bestandsfälle genannt).

Dazu kommt ein Punkt, den viele unterschätzen: Datenhaltung. Die Richtlinie verlangt Aufzeichnungen zu den Schritten der Sorgfaltspflichten und der gemeldeten Informationen – mindestens fünf und höchstens zehn Jahre nach dem relevanten Meldezeitraum.

Unterm Strich ist DAC8 damit vor allem ein Datenfluss-Projekt: Nutzer werden identifiziert, Transaktionen werden nach Standard strukturiert, nationale Stellen sammeln, EU-weit wird ausgetauscht.

DAC8 schafft keine neue Steuer

Die Sorge „Jetzt kommt die Steuer auf unrealisierte Gewinne“ hält sich hartnäckig, unter anderem fordern die Linken und die Grünen bereits eine Verschärfung der bisherigen 1-Jahres-Steuerhaltefrist. DAC8 ist dafür jedoch nicht der Beschluss. Der deutsche Gesetzentwurf sagt klar: „Dieses Gesetz enthält ausschließlich verfahrensrechtliche Regelungen und führt keine neuen Besteuerungstatbestände oder -rechte ein.“

Das ist die juristische Leitplanke: Ob eine gemeldete Transaktion steuerpflichtig ist, richtet sich weiterhin nach den bestehenden Regeln – in Deutschland etwa nach den Vorschriften zu privaten Veräußerungsgeschäften.

Was für Privatanleger seit Jahren relevant ist: Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen im Privatvermögen können innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig sein, während nach Ablauf der Frist grundsätzlich Steuerfreiheit greifen kann (Details hängen vom Einzelfall ab). Das ist sowohl im Gesetz (§ 23 EStG) als auch in behördlichen Erläuterungen so angelegt.

Warum MiCA und Travel Rule auch wichtig sind

DAC8 ist die Steuertransparenz. MiCA und die Travel Rule sind dagegen die Regulierungs-Klammer, die dafür sorgt, dass Krypto in Europa nicht mehr wie im Wilden Westen abläuft.

MiCA ist quasi das Marktrecht: Wer Krypto-Dienstleistungen anbietet, braucht klare Spielregeln: von Lizenzierung über organisatorische Anforderungen bis hin zu Schutzmechanismen für Verbraucher.

Die Travel Rule kommt aus der Anti-Geldwäsche (AML) und ist deutlich technischer gedacht: Die Travel Rule definiert, welche Informationen bei Transfers von Funds und bestimmten Crypto-Assets „mitreisen“ müssen, damit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken besser adressiert werden können.

Für den Endnutzer ist es am Ende meist ein einziger, großer Prüfprozess. Du eröffnest ein Konto, weist deine Identität nach, beantwortest Fragen zur Herkunft von Mitteln – und ab 2026/2027 kommen je nach Anbieter und Setup stärker standardisierte steuerliche Selbstauskünfte hinzu.

Wer dann sagt „Das wächst doch alles zusammen“, liegt zwar nicht ganz falsch, juristisch bleibt es aber sauber getrennt: MiCA reguliert den Markt, Travel Rule den Zahlungs- und Transferkontext unter AML, DAC8 den steuerlichen Informationsaustausch – drei unterschiedliche Ziele.

Fazit: Was du jetzt tun kannst, ohne in Panik zu verfallen

Seit 1. Januar 2026 ist DAC8 Realität: Daten werden erfasst, Standards stehen, der Austausch ist terminiert. Der entscheidende Punkt ist, dass die Durchsetzung bestehender Regeln durch bessere Daten einfacher wird. Wenn DAC8 eines erzwingt, dann Ordnung in den eigenen Finanzen. Nicht, weil „ab jetzt alles verboten“ wäre, sondern weil Unordnung ab 2026 eher auffällt, wenn Daten standardisiert gemeldet werden.

Wer bislang Transaktionen über mehrere Börsen, Wallets und Chains verteilt hat, sollte sich nicht erst dann um Historien kümmern, wenn ein Schreiben kommt. Dokumentation wird wichtiger. Selbstauskünfte werden jedenfalls bei Bürgerinnen und Bürgern einen messbaren Zeitmehraufwand erzeugen. Wer nun merkt, dass die eigene Historie lückenhaft ist, sollte sich möglicherweise professionelle Hilfe idealerweise durch Steuerberatung/Steuerrecht mit Krypto-Erfahrung suchen. Bis dahin: Transaktionsdaten exportieren, Wallets zuordnen, Ein- und Auszahlungen nachvollziehbar halten.

Denn wer jetzt sauber dokumentiert, hat später weniger Stress. Wer DAC8 als Anlass nimmt, sich erstmalig ernsthaft mit der eigenen Krypto-Steuerlogik auseinanderzusetzen, macht wahrscheinlich den klügsten Move in diesem ganzen Regulierungsjahr.

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