HEX-Gründer Richard Heart sorgt mit Mega-Transfers über Tornado Cash erneut für Aufsehen – und gerät in Europa ins Visier der Ermittler. Die Hintergründe.
Der Fall Richard Heart, Gründer von HEX, PulseChain und PulseX, lässt die Krypto-Szene nicht los. Immer wieder geriet er mit fragwürdigen Transfers in die Schlagzeilen. Zwischen juristischer Entlastung in den USA und laufenden Ermittlungen in Europa wirft die jüngste On-Chain-Aktivität neue Fragen auf. Die Hintergründe.
In Summe wurden bereits 500 Millionen US-Dollar transferiert
Zwischen dem 3. und 5. November 2025 registrierten Blockchain-Analysten eine Serie außergewöhnlich großer ETH-Transfers, die aus Adressen stammten, die seit Jahren mit Richard Heart und seinen Projekten HEX, PulseChain und PulseX in Verbindung gebracht werden. Laut Daten des Analyseportals Lookonchain gingen allein am Abend des 5. November 112.978 ETH – umgerechnet etwa 366 Mio. US-Dollar – an den Ethereum-Mixer Tornado Cash. Diese eine Transaktion markiert den größten Einzeltransfer, der bislang mit Heart verknüpft wurde.
Wenige Stunden zuvor und danach tauchten weitere Bewegungen auf. Wie das Datenportal Rootdata dokumentiert, wurden über vier zusätzliche Wallets nochmals 47.200 ETH – rund 151 Mio. US-Dollar – in denselben Mixer geleitet. Zusammengenommen ergibt das ein Transfervolumen von knapp 160.000 ETH, was beim aktuellen Ethereum-Kurs von einer Summe von rund einer halben Milliarde US-Dollar entspricht.
Richard Heart(@RichardHeartWin, founder of HEX, PulseChain, and PulseX) has deposited 112,978 $ETH($366.4M) into https://t.co/11PfRBP2j2 in the past 8 hours.https://t.co/yNy0qqamD5 pic.twitter.com/stbFkpH4hM
— Lookonchain (@lookonchain) November 5, 2025
Tornado Cash: Vom Sanktionsfall zum delisteten Sonderfall
Tornado Cash ist ein Privacy-Werkzeug auf Ethereum: Smart Contracts nehmen Einzahlungen entgegen und ermöglichen spätere Auszahlungen, ohne die ursprüngliche Verbindung offenzulegen – technisch abgesichert über kryptografische Beweise. Genau diese Anonymisierung rückte das Protokoll ins Visier der US-Behörden. Am 8. August 2022 setzte die Sanktionsbehörde OFAC Tornado Cash auf die Liste und begründete das mit mutmaßlichen Milliardenbeträgen, die über den Mixer gelaufen sein sollen – darunter Mittel, die US-Ermittler der nordkoreanischen Hackerbande Lazarus Group zuordnen.
Rechtlich kippte die Lage im Dezember 2024. Ein US-Berufungsgericht (Fifth Circuit) befand, dass die OFAC bei der Listung den Rahmen überschritten habe, weil die autonomen, nicht-verwahrten Smart Contracts von Tornado Cash kein„Eigentum“ im Sinne der einschlägigen Sanktionsgesetze sind. Die Entscheidung entzog der ursprünglichen Maßnahme die Grundlage.
Die Exekutive zog nach: Am 21. März 2025 nahm das US-Finanzministerium Tornado Cash von der Sanktionsliste. Damit wurden die 2022 verhängten Wirtschaftssanktionen formal aufgehoben. Das heißt aber nicht, dass jede Tornado-Transaktion unproblematisch ist – gerade wenn Summen im neunstelligen Bereich mit prominenten Projekten assoziiert werden.
Richard Heart: SEC-Klage weg, aber europäische Ermittlungen laufen
Die US-Börsenaufsicht SEC klagte bereits 2023 gegen Heart und seine Projekte HEX, PulseChain und PulseX wegen unregistrierter Wertpapierangebote über > 1 Mrd. US-Dollar und wegen der mutmaßlichen Zweckentfremdung von mindestens 12 Mio. US-Dollar für Luxusgüter – darunter ein 555-Karat-Schwarzer Diamant. Dieser Fall endete 2025 in den USA: Ein Bundesrichter verwarf die Klage aus Jurisdiktionsgründen, die SEC ließ anschließend die Frist zur Nachbesserung verstreichen. Das ist für die Bewertung der aktuellen Transfers relevant, weil damit kein anhängiger SEC-Zivilprozess mehr besteht.
Unabhängig davon läuft in Europa seit Dezember 2024 eine Fahndung: Europols „Europe’s Most Wanted“ führt Richard James Schueler (alias Richard Heart) als „Wanted by Finland“, u. a. wegen mutmaßlicher Steuerdelikte.
Mehrere Medien berichten zusätzlich über Gewaltvorwürfe gegen eine Minderjährige, die aus Ermittlungsakten stammen sollen. Diese Behauptungen lassen sich auf Grundlage öffentlich zugänglicher Primärquellen jedoch nicht unabhängig verifizieren.
