USDC-Prefunding für berechtigte Visa-Direct-Kunden startet

On Okt. 17, 2026 at 7:14 a.m. UTC by · 3 Min. read

USDC-Prefunding startet für berechtigte Visa-Direct-Kunden; Mastercard bietet Stablecoin-Finanzierung, doch 200 Länder sind erst für 2027 geplant.

Visa und Mastercard bauen neue Wege für USDC-finanzierte Zahlungen auf – doch eine sofortige Verfügbarkeit in 200 Ländern gibt es nicht. Visa bringt USDC-Prefunding über Inyo Global für berechtigte Visa-Direct-Kunden in den kommerziellen Betrieb; Mastercards Global Money Platform ist über BVNK verfügbar. Die Abdeckung von mehr als 200 Ländern und Territorien ist dagegen ein Ausbauziel für 2027.

Die Stablecoin-Finanzierung setzt vor der Auszahlung an

Beide Unternehmen kündigten die Angebote am Donnerstag, dem 15. Oktober, an. Bei Visa können berechtigte Unternehmen grenzüberschreitende Auszahlungen über Visa Direct mit USDC vorfinanzieren. Inyo zufolge läuft die Funktion rund um die Uhr über die bestehenden APIs, also technische Schnittstellen, die Geschäftskunden bereits nutzen.

Das Logo der Stablecoin USD Coin (USDC) – Foto: Circle

Das ändert zunächst die Finanzierung am Anfang der Zahlungskette: Unternehmen müssen sich nicht ausschließlich nach den üblichen Finanzierungsfenstern richten. Daraus folgt jedoch nicht, dass Empfänger USDC erhalten. Bei der Mastercard-Strecke können Unternehmen Stablecoin-Guthaben einsetzen, während das Geld beim Empfänger als Landeswährung auf einem herkömmlichen Bankkonto ankommt.

Die Plattform bündelt nach Angaben der Unternehmen Fiat- und Stablecoin-Konten, Umtausch und Auszahlungsfunktionen. Mastercard Move verbindet sie mit lokalen Bankauszahlungen. Damit ähnelt der Ansatz anderen Integrationen von Stablecoins in den Firmenzahlungsverkehr, bei denen die Blockchain nicht zwingend Teil der Erfahrung des Zahlungsempfängers ist.

Zugang und Einbindung sind nicht universell

Visa bezeichnet Inyo als ersten Anbieter, der das USDC-Prefunding für Visa Direct in den kommerziellen Betrieb überführt. Das Angebot richtet sich an berechtigte Visa-Direct-Kunden und -Partner, nicht pauschal an alle Unternehmen oder Verbraucher. Bei Mastercard ist die Plattform über BVNK verfügbar; Geschäftskunden können sie laut CryptoSlate über ein Portal oder eine API für eigene Treasury- und Auszahlungsabläufe einsetzen.

Unternehmen können die Funktionen zudem per API unter eigener Marke einbinden; BVNK übernimmt dabei nach den Produktangaben das Kunden-Onboarding. Zu den über die Integration verfügbaren Stablecoins zählen USDC und OUSD. Nuvei und Marqeta sollen zu den ersten Integratoren gehören – ihre Einbindung ist Teil des geplanten Rollouts, nicht gleichbedeutend mit einer bereits flächendeckenden Nutzung.

Die Infrastruktur kann Stablecoin-Finanzierung mit bestehenden Kartennetzen und Bankauszahlungen verbinden. Das knüpft an weitere Entwicklungen bei Stablecoin-Angeboten für Visa-Kartenprogramme an, bleibt aber von der jeweiligen Plattform, dem Zugang und den unterstützten Auszahlungskorridoren abhängig.

Mehr als 200 Länder sind ein Ziel für 2027

Mastercard erwartet, die Auszahlung 2027 auf mehr als 40 Währungen sowie mehr als 200 Länder und Territorien auszuweiten. Diese Zahl beschreibt also die vorgesehene spätere Reichweite der Plattform, nicht die aktuelle Abdeckung beider Zahlungsnetzwerke. Visa nennt für sein Angebot berechtigte Kunden und Partner, aber keine entsprechende weltweite Verfügbarkeit.

Mastercard Logo – Foto: MasterCard Worldwide Inc

Die Ankündigungen enthalten weder gemessene Zahlungsvolumina für diese Stablecoin-Strecken noch belegte Einsparungen bei Gebühren. Die unmittelbar bestätigte Änderung ist eine zusätzliche Möglichkeit für teilnehmende Unternehmen, Zahlungen zu finanzieren, die letztlich auf konventionellen Bankkonten ankommen können.

Anbieterzugang und KYC bleiben relevant

Die Angebote richten sich an berechtigte Kunden und Partner; bei BVNK übernimmt die Plattform nach Produktangaben das Kunden-Onboarding. Krypto-Transaktionen sind pseudonym, aber nicht automatisch anonym und können unter Umständen nachverfolgt werden; auch USDC-Transfers können daher Identitätsprüfungen und weitere Einschränkungen unterliegen.

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