Indisches Gerichtsurteil hält fest: Krypto ist Eigentum!

On Nov. 5, 2025 at 2:09 pm UTC by · 3 Min. read

Indiens Madras High Court stuft Krypto als Eigentum ein: schützbar, übertragbar, treuhandfähig. Der Anlass: Ein Hacker-Angriff aus 2024. Die Hintergründe.

Indien zieht eine klare Linie: Das Madras High Court wertet Kryptowährungen als Eigentum – nicht als Geld, aber als Vermögensrecht, das man besitzen, übertragen und treuhänderisch halten kann. Auslöser war der Fall einer WazirX-Nutzerin, deren XRP-Token nach einem Cyberangriff 2024 eingefroren wurden. Das Gericht stellte ihre Ansprüche unter Schutz – und schuf damit Rechtssicherheit weit über den Einzelfall hinaus: von Einstweiligem Rechtsschutz über Insolvenz bis Erbschaft.

Ein Landesgericht setzt ein bundesweites Signal: Krypto ist Eigentum

Das Madras High Court hat in einem Grundsatzbeschluss klargestellt: Kryptowerte sind nach indischem Recht „Eigentum“ – auch wenn sie nicht Währung im engeren Sinn sind. Sie sind ein schützbares Vermögensrecht, das gehalten, übertragen und treuhänderisch verwahrt werden kann. Entscheidend ist, dass Token einen Vermögenswert mit Zuweisbarkeit darstellen, der gehalten, übertragen und im Treuhandverhältnis verwahrt werden kann. Eigentumsschutz greift, etwa bei einstweiligen Verfügungen, Insolvenzen oder Nachlassfragen mit Krypto-Bezug.

Die Richter stellten zugleich auf die steuerrechtliche Klammer ab. Kryptowerte fallen unter die Definition „Virtual Digital Asset“ des § 2(47A) Income Tax Act – und sind damit keine bloßen Spekulationsgeschäfte, sondern eigenständige Vermögensgüter im Sinne des Gesetzes. Das hebt die Schwelle für zivilrechtlichen Schutz deutlich an.

Die Entscheidung stützt sich auf die weite Eigentumsdogmatik der indischen Rechtsprechung: Eigentum umfasst „jede Art wertvoller Rechte und Interessen“, nicht nur körperliche Sachen. Daraus folgt: Krypto ist kein Geldersatz der Zentralbank und keine bloße Information, sondern ein verwertbares, exklusiv zuordenbares Rechtsgut. Private Keysgewährleisten die Alleinverfügungsgewalt, die Blockchain die Zuweisbarkeit – genau die Kriterien, die Zivilgerichte für Eigentumsschutz verlangen.

Auslöser: Gefrorene XRP-Token nach dem WazirX-Hack

Auslöser war eine XRP-Anlegerin, deren 3.532,30 XRP auf der Börse WazirX nach dem großen Juli-2024-Hack eingefroren wurden. Das Gericht erkannte die Token ausdrücklich als ihr Eigentum an und untersagte Eingriffe, bis ein Schiedsverfahren die Ansprüche klärt. Beim Angriff auf WazirX wurden rund 235 Mio. US-Dollar abgeführt; die Plattform arbeitet seitdem an einem Wiederanlauf und rechtlicher Aufarbeitung. Der Fall reiht sich in eine Serie von sicherheitsrelevanten Vorfällen ein – zuletzt etwa CoinDCX –, die die Bedeutung klarer Eigentumszuordnung und sauberer Custody-Prozesse unterstreichen. Das Madras-Urteil ordnet Nutzeransprüche in diesem Umfeld nun klarer ein.

Obwohl WazirX auf eine restrukturierungsrechtliche Spur nach Singapur verwies, bejahte das Gericht seine Zuständigkeit unter anderem mit Blick auf den inländischen Bezug der Zahlströme. Ergebnis: Exchange-Sperren lassen sich gerichtlich wie Eigentumsbeeinträchtigungen behandeln – ein Schutzschirm, der sich künftig in ähnlichen Fällen aufspannen lässt.

Der Einzelrichter N. Anand Venkatesh stützt sich dabei auf die weite Eigentumsdogmatik („aggregate of rights“) aus älteren Höchstgerichtsurteilen und macht zugleich deutlich: Entscheidend ist die Zuweisbarkeit des Vermögenswertes und die exklusive Verfügungsmacht der Inhaberin. Damit werden typische Zivilinstrumente – von einstweiligen Verfügungen bis zu Maßnahmen in Insolvenz- und Nachlasssachen – für Krypto greifbarer.

Wer sich zur Marktlage von XRP einen schnellen Überblick holen will, findet eine aktuelle XRP-Prognose bei Coinspeaker.

Internationale Linie: Indien reiht sich ein

Auch international steht Indien nicht alleine: Neuseelands High Court erklärte bereits 2020 Kryptowährungen als eine Form von Eigentum, die sogar treuhänderisch gehalten werden können. In England & Wales ist ”proprietary injunctions” gegen Bitcoin zugelassen – also eigentumsrechtliche Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen. Und der High Court von Singapur stufte 2023 Token als trust-fähige „things in action“ ein.

Zusammengenommen erleichtert diese Linie die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung – von einstweiligen Verfügungen bis Treuhand-Anordnungen.

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