Krypto-Steuern: Kippt jetzt die Ein-Jahres-Frist?

42 Minuten ago by · 2 Min. read

Die Bundesregierung plant höhere Krypto-Steuern. Was das für Bitcoin-Halter, Haltefrist und Steuerfreiheit bedeuten könnte.

Die Bundesregierung hat ein neues Reizwort für Bitcoin-Anleger: Krypto-Steuern. Nach Berichten sollen im Zuge der Haushaltsplanung 2027 auch Kryptowährungen stärker zur Kasse gebeten werden.

Noch ist die Haltefrist nicht gefallen. Aber die Richtung ist für Anleger brandgefährlich. Heißt das automatisch: Haltefrist weg? Ein öffentlich einsehbarer Gesetzentwurf, der die steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr abschafft, liegt aktuell nicht vor. Das BMF schreibt lediglich, dass zur Haushaltskonsolidierung gesetzliche Anpassungen nötig seien, Finanzhilfen und Steuervergünstigungen zurückgefahren werden sollen und die zuständigen Ressorts zeitnah Regelungsentwürfe vorlegen sollen.

Warum die Haltefrist trotzdem wackelt

Der neuralgische Punkt ist § 23 EStG. Dort steht, dass Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern steuerbar sind, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Die Einkommensteuer-Hinweise des BMF führen virtuelle Währungen wie Bitcoin ausdrücklich als Wirtschaftsgüter auf, die unter diese Systematik fallen können.

Genau deshalb ist die Ein-Jahres-Regel so wichtig: Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte im Privatvermögen länger als zwölf Monate hält, verkauft nach heutiger Systematik in der Regel außerhalb der steuerbaren Frist. Das BMF hat seine Krypto-Vorgaben erst im März 2025 aktualisiert und dabei vor allem Mitwirkungs-, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten verschärft.

Noch kein Urteil, aber ein Warnsignal

Für den Krypto-Standort Deutschland wäre eine Abschaffung der Haltefrist ein Einschnitt. Die Regel ist einer der wenigen echten Standortvorteile für langfristige Bitcoin-Sparer. Fällt sie, würde sich Bitcoin steuerlich stärker in Richtung klassischer Kapitalanlagen bewegen – mit dem Unterschied, dass viele Krypto-Nutzer deutlich mehr Transaktionen, Wallet-Bewegungen und Nachweispflichten dokumentieren müssen.

Noch ist das kein Gesetz. Bedeutet vorerst, dass weitere Maßnahmen bis zum Regierungsentwurf Anfang Juli umgesetzt werden sollen; anschließend wird der Haushalt parlamentarisch beraten. Für Anleger heißt das: Keine Panik, aber höchste Aufmerksamkeit. Die Haltefrist ist nicht gefallen. Aber sie steht wieder mitten im politischen Schussfeld.

Wer die aktuelle Steuerlage grundsätzlich einordnen will, findet hier den passenden Coinspeaker-Guide zu Krypto-Steuern in Deutschland.

Krypto-Steuern 2026: Haltefristen, Freigrenzen und die neue Meldepflicht

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