100.000-Euro-Schwelle: Frankreichs Wallet-Meldung bleibt offen

Frankreichs Finanzausschuss billigt eine geplante Meldepflicht für Krypto-Wallets ab 100.000 Euro – noch ist sie kein geltendes Recht.

Raphael Adrian von Raphael Adrian Updated 3 Min. read
100.000-Euro-Schwelle: Frankreichs Wallet-Meldung bleibt offen

Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat am Freitag, dem 9. Oktober 2026, einen Vorschlag gebilligt, nach dem Anleger selbstverwahrte Krypto-Vermögen ab 100.000 Euro dem Fiskus melden müssten. Bei einem Verstoß droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro; für Anleger wäre die Maßnahme ein zusätzlicher Schritt, der große Bestände in persönlichen Wallets steuerlich transparenter machen soll.

Was die geplante Meldepflicht umfasst

Der Änderungsantrag I-CF821 würde eine entsprechende Pflicht in Frankreichs allgemeinem Steuergesetz verankern. Er betrifft Krypto-Assets, die nicht bei einem Krypto-Dienstleister verwahrt werden – darunter Bestände in persönlichen Software- oder Hardware-Wallets, bei denen die Nutzer selbst die privaten Schlüssel kontrollieren.

Ein Ledger Hardware-Wallet neben einem MacBook und einem iPhone auf einem weißen Tisch.
Ein Hardware-Wallet zur sicheren Selbstverwahrung von Kryptowährungen. – Foto: Hendrik Morkel / Unsplash

Maßgeblich wäre der Wert der qualifizierenden Bestände zum 31. Dezember. Erreicht oder überschreitet ein Wallet zu diesem Stichtag die Schwelle von 100.000 Euro, müsste es nach dem Vorschlag angegeben werden. Für eine nicht erfolgte Meldung wäre eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro vorgesehen.

Die Antragsteller Charles de Courson, Jean-Pierre Bataille und Michel Castellani begründen die Maßnahme mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Sie verweisen auf Zahlen einer parlamentarischen Untersuchung: 2021 seien Krypto-Kapitalgewinne von 3,5 Milliarden Euro erzielt worden, während den Steuerbehörden im selben Jahr lediglich Krypto-Vermögen von 400 Millionen Euro gemeldet worden seien. Die Angaben dienen als Begründung des Vorschlags, nicht als bereits festgestellte Wirkung einer neuen Regel.

EU-Rahmen und nächste Schritte

Der Vorschlag setzt bei selbstverwahrten Wallets an, während die europäische Regulierung zugleich Berichtspflichten für Krypto-Dienstleister ausweitet. Die französische Initiative ist jedoch eine nationale Regelung im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2027 und bislang kein geltendes Recht. Sie ergänzt damit eine Debatte über die Reichweite der Krypto-Aufsicht, die sich auch in der Ausgestaltung von MiCA und den europäischen Regeln für Krypto-Anbieter zeigt.

Die Zustimmung im Finanzausschuss reicht für eine Einführung nicht aus. Zwar wurde der Wallet-Antrag dort angenommen, doch die Kommission lehnte anschließend den Einnahmenteil des Haushaltsentwurfs mit 31 zu 3 Stimmen ab. Bei der erneuten Beratung in der Nationalversammlung soll die Debatte am Dienstag, dem 13. Oktober, auf Grundlage des ursprünglichen Regierungsentwurfs beginnen. Die Abgeordneten müssten den Änderungsantrag daher erneut einbringen und im Plenum verabschieden.

Das beleuchtete Gebäude der Assemblée nationale in Paris bei Nacht.
Die Assemblée nationale in Paris – Foto: Yazuu / CC BY 2.0

Folgen für Anleger im DACH-Raum

Der Vorschlag betrifft die Meldung selbstverwahrter Krypto-Bestände ab dem vorgesehenen Schwellenwert von 100.000 Euro. Relevant wäre er vor allem für Personen, die in Frankreich steuerlich ansässig sind und selbstverwahrte Bestände oberhalb des Schwellenwerts halten. Bei grenzüberschreitenden Krypto-Aktivitäten bleibt entscheidend, wo eine Person steuerlich ansässig ist und welche nationalen Erklärungspflichten dort gelten.

Der Vorschlag macht zugleich deutlich, dass Self-Custody nicht automatisch bedeutet, dass Vermögen außerhalb steuerlicher Meldepflichten bleibt. Auch in anderen Staaten der EU unterscheiden sich die nationalen Aufsichtsansätze; die Umsetzung von MiCA und die nationale Krypto-Aufsicht in Polen bieten einen weiteren Vergleichspunkt, ohne dass daraus eine einheitliche Wallet-Meldepflicht folgt.

Fazit und Einordnung

Frankreichs Finanzausschuss hat eine konkrete Schwelle und eine mögliche Sanktion für die Meldung großer selbstverwahrter Krypto-Bestände gebilligt. Entscheidend ist nun, ob der Antrag im Plenum erneut eingebracht wird und dort eine Mehrheit erhält. Bis dahin bleibt die Regel ein Vorschlag – und keine bereits geltende Pflicht.


Risikohinweis: Kryptowährungen sind pseudonym, aber nicht anonym; steuerliche Meldepflichten und KYC-Vorgaben können je nach Wohnsitz und Dienstleister gelten. Nationale Regelungen für Krypto-Bestände können sich unterscheiden.

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Raphael Adrian

Raphael Adrian ist ein Krypto-Journalist und Analyst, der bei Coinspeaker über Krypto-News, PR-Inhalte und Marktanalysen schreibt. Hier gilt er als Lead-Autor und Experte für Kryptowährungs-Prognosen. Mit seinem journalistischen Hintergrund und seiner Spezialisierung auf Finanzen, Business und digitale Assets berichtet er seit Jahren über Blockchain-Trends, neue Projekte und Entwicklungen am Kryptomarkt. Seine Kenntnisse in fundamentaler und technischer Analyse ermöglichen es ihm, Marktbewegungen fundiert zu bewerten, Potenziale von Projekten einzuordnen und datenbasierte Krypto-Prognosen zu erstellen. In seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf verständliche, recherchierte Inhalte, die Leser bei fundierten Entscheidungen im Kryptomarkt unterstützen.

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