Das Bundeskabinett soll sich am 14. Oktober mit einem Gesetzentwurf befassen, der die einjährige Haltefrist für bestimmte Kryptowerte beenden würde. Für Bitcoin-Anleger könnte damit künftig der Anschaffungszeitpunkt stärker über die Steuerpflicht entscheiden als die Haltedauer; bis Ende 2026 erworbene Bestände sollen nach dem Entwurf grundsätzlich geschützt bleiben. Ein Kabinettsbeschluss wäre jedoch noch kein geltendes Recht.
Was der Entwurf für Bitcoin und andere Kryptowerte vorsieht
Bislang fallen private Gewinne aus Kryptowährungen grundsätzlich unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG: Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist ein Verkauf steuerfrei, bei einem früheren Verkauf wird der persönliche Einkommensteuersatz relevant. Der Entwurf würde sogenannte Tauschkryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zuordnen. Kursgewinne wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig; auch Erträge aus Staking und Lending sollen als Kapitalerträge gelten.
Symbolbild für Bitcoin – Foto: PerfectHue / CC0
Entscheidend wäre der Zeitpunkt des Erwerbs beziehungsweise des Zugangs: Für bis zum 31. Dezember 2026 angeschaffte Bestände ist grundsätzlich Bestandsschutz vorgesehen. Bei später erworbenen Bitcoin soll die einjährige Haltefrist nicht mehr vor einer Besteuerung schützen. Security Token, NFTs, Kryptowerte mit Bezug zu realen Vermögenswerten und ein Teil der Stablecoins sind laut Entwurf von dieser Regelung ausgenommen. Die unterschiedlichen Regeln für Halten, Staking und weitere Kryptoaktivitäten ordnet auch der Überblick zu Krypto-Steuergesetzen ein.
Ab dem 1. Januar 2028 soll zudem ein Abzug der Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle greifen. Können Anbieter Anschaffungskosten nicht feststellen und werden die Angaben des Anlegers nicht anerkannt, sieht der Entwurf eine pauschale Bemessungsgrundlage von 50 Prozent des Verkaufserlöses vor. Zum Vergleich: Das geltende Kapitalertragsteuerrecht setzt laut der Berichterstattung von finanzen.net in solchen Fällen 30 Prozent an.
Petition, Kritik und offene Punkte im Gesetzgebungsverfahren
Am 12. Oktober befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestags öffentlich mit einer Eingabe zum Erhalt der Haltefrist. Die Petition von Nicole Nowak hatte gut 44.000 Mitzeichnungen gesammelt. Nowak warnte vor erheblicher Rechtsunsicherheit, erschwerter privater Vorsorge und möglichen Nachteilen für Deutschland im internationalen Wettbewerb.
Der Entwurf veranschlagt langfristig zusätzliche Einnahmen von 350 Millionen Euro pro Jahr. Frank Schäffler (FDP) kritisierte das Verhältnis zwischen diesem erwarteten Steueraufkommen und möglichen Belastungen für den Standort: „Für so wenig Geld wird der Standort Deutschland für Bitcoin beschädigt und Vertrauen zerstört.“ Der Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ist im Entwurf bislang nicht beziffert.
Die Ministerrunde kann den Entwurf am 14. Oktober billigen, ändern oder vertagen. Selbst bei Zustimmung wäre der nächste Schritt ein Regierungsentwurf, über den anschließend Bundestag und Bundesrat beraten müssten. Laut finanzen.net ist zudem noch offen, ob die von der CDU geführten Ministerien dem Vorhaben bereits zugestimmt haben; bis zur Kabinettssitzung kann sich der Text daher noch verändern.
Was deutsche Anleger jetzt besonders beachten müssen
Für Anleger, die Coins selbst verwahren und später auf eine Börse übertragen, rückt die Dokumentation in den Mittelpunkt: Anschaffungszeitpunkt und Kaufpreis müssten im relevanten Fall lückenlos belegbar sein. Auch inländische Kryptodienstleister, Handelsplattformen und Verwahrer sowie deutsche Niederlassungen ausländischer Anbieter sollen den Steuerabzug übernehmen. Die im Entwurf vorgesehene Verschiebung auf 2028 soll diesen Unternehmen Zeit für die technische Umsetzung geben.
Ledger Nano X Hardware-Wallet zur sicheren Verwahrung von Kryptowährungen. – Foto: Hendrik Morkel / Unsplash
Der kurzfristige nächste Meilenstein ist die Kabinettsbefassung am 14. Oktober. Dabei stehen für Anleger insbesondere die geplante Grenze zum Jahresende 2026 und die 50-Prozent-Ersatzbemessungsgrundlage zur Diskussion; ob beide Regelungen in dieser Form in ein Gesetz eingehen, ist noch offen. Über die deutsche Reform hinaus unterscheiden sich staatliche Meldepflichten für Krypto-Vermögen auch zwischen europäischen Ländern, etwa bei den Krypto-Meldepflichten in Frankreich.
Kryptowährungen sind pseudonym, nicht anonym; regulierte Anbieter können im Rahmen von KYC-Pflichten die Identität ihrer Kunden erfassen. Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Steuer- oder Anlageberatung.
Raphael Adrian ist ein Krypto-Journalist und Analyst, der bei Coinspeaker über Krypto-News, PR-Inhalte und Marktanalysen schreibt. Hier gilt er als Lead-Autor und Experte für Kryptowährungs-Prognosen. Mit seinem journalistischen Hintergrund und seiner Spezialisierung auf Finanzen, Business und digitale Assets berichtet er seit Jahren über Blockchain-Trends, neue Projekte und Entwicklungen am Kryptomarkt.
Seine Kenntnisse in fundamentaler und technischer Analyse ermöglichen es ihm, Marktbewegungen fundiert zu bewerten, Potenziale von Projekten einzuordnen und datenbasierte Krypto-Prognosen zu erstellen. In seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf verständliche, recherchierte Inhalte, die Leser bei fundierten Entscheidungen im Kryptomarkt unterstützen.
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