SEC prüft Selbstverwahrung für Anlageberater und Fonds

Krypto-Verwahrung: Die SEC prüft direkte Selbstverwahrung durch Anlageberater und Trust-Gesellschaften – verbindliche Regeln gibt es noch nicht.

Raphael Adrian von Raphael Adrian Updated 3 Min. read
SEC prüft Selbstverwahrung für Anlageberater und Fonds

SEC-Vorsitzender Paul Atkins hat seinen Mitarbeiterstab beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, der Anlageberatern unter bestimmten Bedingungen die direkte Selbstverwahrung von Krypto-Assets erlauben würde. Ergänzend könnten staatlich zugelassene Trust-Gesellschaften künftig als Verwahrer für Berater und regulierte Fonds fungieren – ein Schritt, der eine seit Jahren offene Frage im US-Wertpapierrecht adressieren soll. Verbindliches Recht ist der Vorschlag bislang nicht.

SEC-Vorschlag soll direkte Krypto-Verwahrung ermöglichen

Atkins stellte die Initiative am 14. September beim Solana Policy Institute Summit vor und ordnete sie als eine von drei Säulen eines umfassenderen Krypto-Regulierungsrahmens ein. Konkret soll geklärt werden, ob Anlageberater digitale Assets direkt verwahren dürfen – auch solche, die für regulierte Fonds gehalten werden – und ob staatliche Trust-Gesellschaften dabei als Verwahrer auftreten können.

„Selbstverwahrung“ bedeutet in diesem Kontext, dass der Berater die Verwahrung direkt übernimmt, statt jedes Asset einem externen qualifizierten Verwahrer überlassen zu müssen. Atkins begründete den Vorstoß direkt: «Per quanto riguarda l’autocustodia, sì, perché per troppi asset semplicemente non esiste ancora un custode terzo qualificato.» Neben der Verwahrung nannte er das vorgeschlagene „Regulation Crypto Assets“ sowie die Modernisierung der Transfer-Agent-Regeln als weitere Bausteine derselben Architektur.

Offene Streitpunkte und politischer Gegenwind

Frühere Auseinandersetzungen über Krypto-Custody-Regeln hatten die Rolle staatlich zugelassener Trust-Gesellschaften bereits zu einem zentralen Streitpunkt innerhalb der SEC gemacht – ein Thema, das auch beim Zusammenspiel von Trust-Gesellschaften und institutioneller Krypto-Verwahrung immer wieder aufscheint. Wie sich die Regel konkret auf Vermögensverwalter und deren Krypto-Allokationen auswirken würde, bleibt bis zur formalen Regelsetzung offen.

Parallel drängte Atkins den Kongress, den CLARITY Act voranzubringen. Am 15. September scheiterte im Senat jedoch eine Verfahrensabstimmung zu dem Gesetzentwurf mit 49 zu 50 Stimmen bei erforderlichen 60 Stimmen – ein Rückschlag für die parallele Marktstruktur-Gesetzgebung in den USA.

Drei Säulen, aber noch kein fertiges Regelwerk

Die jetzige Initiative folgt einer Überprüfung der SEC-Custody-Regeln, die im August auch dem Weißen Haus vorlag. Parallel dazu soll das am 18. August vorgeschlagene „Regulation Crypto Assets“ ein maßgeschneidertes Angebotsregime schaffen, mit möglichen Ausnahmen für Angebote bis 5 Millionen US-Dollar über vier Jahre oder bis 75 Millionen US-Dollar je 12-Monats-Zeitraum, vorbehaltlich Offenlegungspflichten.

Die dritte Säule betrifft die Modernisierung der Transfer-Agent-Regeln, die seit den späten 1970er- und frühen 1980er-Jahren kaum aktualisiert wurden – darunter Vorgaben zu elektronischer Kommunikation, Aufzeichnungen und Blockchain-Technologie. Ein formaler, verbindlicher Vorschlag zur Selbstverwahrung liegt jedoch noch nicht vor.

Fazit

Sollte der Vorschlag Gestalt annehmen, könnte er klären, welche Institutionen digitale Assets für registrierte Anlageberater und Investmentfonds halten dürfen – ein Detail mit Signalwirkung für den gesamten US-Krypto-Rahmen. Der nächste Meilenstein wäre eine formale Regelsetzung durch die SEC, während der CLARITY Act nach der gescheiterten Senatsabstimmung politisch in der Schwebe bleibt.

Kryptowährungen gelten trotz Blockchain-Transparenz nicht als vollständig anonym, und regulierte Anbieter unterliegen KYC-Pflichten. Wer sich näher mit der Rolle von Vermögensverwaltern bei Krypto-Allokationen befassen möchte, findet dort weiterführende Einordnung.

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Raphael Adrian

Raphael Adrian ist ein Krypto-Journalist und Analyst, der bei Coinspeaker über Krypto-News, PR-Inhalte und Marktanalysen schreibt. Hier gilt er als Lead-Autor und Experte für Kryptowährungs-Prognosen. Mit seinem journalistischen Hintergrund und seiner Spezialisierung auf Finanzen, Business und digitale Assets berichtet er seit Jahren über Blockchain-Trends, neue Projekte und Entwicklungen am Kryptomarkt. Seine Kenntnisse in fundamentaler und technischer Analyse ermöglichen es ihm, Marktbewegungen fundiert zu bewerten, Potenziale von Projekten einzuordnen und datenbasierte Krypto-Prognosen zu erstellen. In seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf verständliche, recherchierte Inhalte, die Leser bei fundierten Entscheidungen im Kryptomarkt unterstützen.

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